Schulkosten und Schulgeldordnung – Stand 01. August 2026
1. Mitgliedschaft im Förderverein Bildungszentrum St. Konrad Ravensburg e. V.
- - Ordentliche Mitglieder sind Elternteile bzw. Personensorgeberechtigte, deren Kinder in eine Einrichtung des Bildungszentrums St. Konrad aufgenommen werden. Der Jahresbeitrag beträgt 92,00 €.
- - Fördernde Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die bereit sind, die Ziele und Satzungszwecke des Vereins zu fördern. Der Jahresbeitrag beträgt mindestens 25,00 € pro Mitglied.
- Weitere Informationen zum Förderverein finden Sie hier.
2. Schulgeld
- Das Schulgeld als Beteiligung der Eltern an den Schulkosten beträgt inkl. Anteil Profilbildung 60,00 € pro Monat.
- - Das Schulgeld wird für 12 Monate im Schuljahr erhoben (von 1. August bis 31. Juli, entsprechend der Dauer eines Schuljahres gem. §26 SchG).
- - Das Schulgeld wird pro Familie erhoben, d.h. nur für das jeweils älteste Kind einer Familie am Bildungszentrum St. Konrad*.
- - In Härtefällen besteht die Möglichkeit, das Schulgeld ganz oder teilweise über einen Stipendienfonds zu finanzieren. Die dazugehörigen Richtlinien und Antragsformulare finden Sie hier.
- - Das Schulgeld ist nach dem derzeit geltenden Einkommensteuerrecht teilweise abzugsfähig.
- *Besuchen Kinder derselben Familie Katholische Freie Schulen in unterschiedlicher Trägerschaft, so ermäßigt sich das an den einzelnen Schulen zu zahlende Schulgeld um 50% des üblichen Betrags, unabhängig von der Schulgeldregelung der anderen Schule(n). Um eine solche Ermäßigung zu erhalten, müssen die Eltern jeweils eine Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass weitere Kinder aus der Familie eine andere Katholische Schule besuchen.
Hier finden Sie die aktuelle Schulgeldordnung.
3. Versicherungsbeiträge
- Ergänzend zur gesetzlichen Unfallversicherung ist für die Schüler am Bildungszentrum St. Konrad die Schülerzusatzversicherung (Unfall-/Sachschaden-/Haftpflichtversicherung) und Garderobenversicherung mit einem Gesamtbeitrag von derzeit 1,50 € pro Schuljahr verpflichtend.
4. Essenspreis
- Für Schülerinnen und Schüler wird ein Betrag von 6,00 € pro Essenstag erhoben. Im Kindergarten beträgt der Essenspreis 5,30 € pro Essen.
5. Pauschale für den Ganztagesbereich
- Für die Angebote des Ganztagsbereiches der Klassen 1 – 7 wird pro Monat (11 Monate/Jahr) eine Pauschale von 20,00 € und für die Klassen 8 – 12 eine Pauschale von 15,00 € abgerechnet.
6. Hort an der Schule und Ganztagesgruppe
- Der Elternbeitrag für den Hort bzw. die Ganztagsgruppe beträgt monatlich 60,00 € pro angemeldetem Wochentag für 11 Monate im Jahr.
- Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist die Übernahme ganz oder teilweise durch das Jugendamt oder andere Träger der Sozialhilfe möglich. Auskunft erteilt die Leitung des Ganztagsbereichs.
7. Kindergartenbeiträge
- Die Elternbeiträge im Kindergarten richten sich nach den jeweils geltenden Landesempfehlungen und kommunalen Kindergartenverträgen. Die aktuelle Übersicht finden Sie hier.
8. Kosten der Schülerbeförderung ab 01.01.2026
- Das D-Ticket Jugend BW läuft für das gesamte Schuljahr und kostet 585,60 Euro/Schuljahr. Die Kosten werden als Monatsbeitrag i.H.v. 53,24 € an 11 Monaten / Jahr abgebucht.
- Weitere Informationen zur Schülerbeförderung finden Sie hier. Aktuelles zum D-Ticket Jugend BW finden Sie außerdem auf der Homepage des Landes-Verkehrsministeriums.
- Eine Befreiung für das 3. Kind sowie gegebenenfalls für weitere Kinder ist auf Antrag unter www.abo.bodo.de möglich.