Abrechnungsverfahren („Listenverfahren“) für das JugendticketBW Stand 1. August 2023

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler,

die Ausgabe und Abrechnung der Schülermonatskarten erfolgt für alle Schulen im Landkreis Ravensburg in einem so genannten Listenverfahren der Verkehrsunternehmen mit den Schulträgern und dem Landratsamt. Dabei wird das JugendticketBW direkt von der Schule ausgegeben und die Eigenanteile bzw. Fahrpreise durch die Verkehrsunternehmen monatlich abgebucht. Dadurch entfallen der Umgang mit Bargeld und auch der zeitaufwendige Kauf der Fahrkarten im Bus.

Was das Listenverfahren im Einzelnen beinhaltet, ist in den nachfolgend aufgeführten Punkten näher ausgeführt.

  1. Onlineantrag Bestellschein 
    Damit Sie ein JugendticketBW erhalten, müssen Sie das Bestellformular unter www.abo.bodo.de (LAGIS SLV Portal) aufrufen. Mittels eines Assistenten werden Sie durch den Antrag geführt. Nach dem Erfassen aller Antragsdaten erhalten Sie eine Zusammenfassung welche nochmals eine Bestätigung erfordert. Das Absenden des Onlineantrags wird Ihnen auf der letzten Seite bestätigt und kann direkt heruntergeladen und abgespeichert werden. 
    Gleichzeitig wird der Antrag elektronisch an das jeweilige Schulsekretariat der Schule übermittelt. Ihr Sohn / Ihre Tochter erhält dann von der Schule das JugendticketBW rechtzeitig vor Beginn der Sommerferien ausgehändigt. Bei Schulwechsel z. B. von der Grundschule in eine weiterführende Schule muss ebenfalls ein neuer Antrag gestellt werden. Die Daten von der neuen Schulart werden dann auf das vorhandene JugendticketBW übertragen.
  2. Eigenanteile und SEPA-Lastschriftverfahren 
    Der Eigenanteil oder Fahrpreis wird von den Verkehrsunternehmen im SEPA-Lastschrift-verfahren jeweils zum 10. des laufenden Monats von Ihrem Konto eingezogen. 
    Es ist wünschenswert, dass möglichst alle Schüler, die regelmäßig öffentliche Verkehrs-mittel benutzen, beim Listenverfahren mitmachen.  
    Befreiung 3. Kind 
    Die Erklärung zur Befreiung für das 3. und jedes weitere eigenanteilspflichtige Kind muss schuljährlich von den Erziehungsberechtigten abgegeben werden. Dies kann ebenfalls unter www.abo.bodo.de beantragt werden.
  3. Verlust der Schülermonatskarte 
    Bei Verlust einer Schülermonatskarte kann das jeweilige Schulsekretariat über den Webdienst eine „vorläufige Schülermonatskarte“ ausdrucken und eine Ersatzkarte bei der Ausgabestelle anfordern. Die Ersatzfahrkarte kostet derzeit 10,00 €/Monat.
  4. Was ist beim Schulwechsel oder Umzug zu beachten? 
    Beim Schulwechsel oder Umzug bleibt das Jugendticket im Besitz des Schülers. Es muss nur eine neue Berechtigung nach oben genanntem Verfahren für die neue Schule bzw. Wohnort beantragt werden.
  5. Fahrpläne  
    Sind im Verbundfahrplan und in den Fahrplanheften der Verkehrsunternehmen nachzusehen. Siehe auch unter www.bodo.de Fahrplanauskunft.

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