Abrechnungsverfahren für das Deutschladticket Jugend BW Stand 19. Februar 2025
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler,
die Ausgabe und Abrechnung der Schülermonatskarten erfolgt für alle Schulen im Landkreis Ravensburg in einem so genannten Listenverfahren der Verkehrsunternehmen mit den Schulträgern und dem Landratsamt. Dabei wird das D-Ticket JugendBW direkt von der Schule ausgegeben und die Eigenanteile bzw. Fahrpreise durch die Verkehrsunternehmen monatlich abgebucht.
Was das Listenverfahren im Einzelnen beinhaltet, ist in den nachfolgend aufgeführten Punkten näher ausgeführt.
1. Onlineantrag Bestellschein
Damit Sie ein D-Ticket JugendBW erhalten, müssen Sie das Bestellformular unter www.abo.bodo.de (LAGIS SLV Portal) aufrufen. Mittels eines Assistenten werden Sie durch den Antrag geführt. Nach dem Erfassen aller Antragsdaten erhalten Sie eine Zusammenfassung welche nochmals eine Bestätigung erfordert. Das Absenden des Onlineantrags wird Ihnen auf der letzten Seite bestätigt und kann direkt heruntergeladen und abgespeichert werden.
Gleichzeitig wird der Antrag elektronisch an das jeweilige Schulsekretariat der Schule übermittelt. Ihr Sohn / Ihre Tochter erhält die Chipkarte dann von der Schule ausgehändigt. Bei Schulwechsel z. B. von der Grundschule in eine weiterführende Schule muss ebenfalls ein neuer Antrag gestellt werden. Die Daten von der neuen Schulart werden dann auf das vorhandene D-Ticket JugendBW übertragen.
2. Eigenanteile und SEPA-Lastschriftverfahren
Der Eigenanteil oder Fahrpreis wird von den Verkehrsunternehmen im SEPA-Lastschrift-Verfahren von Ihrem Konto eingezogen.
Befreiung 3. Kind
Die Erklärung zur Befreiung für das 3. und jedes weitere eigenanteilspflichtige Kind muss schuljährlich von den Erziehungsberechtigten abgegeben werden. Dies kann ebenfalls unter www.abo.bodo.de beantragt werden.
3. Verlust der Schülermonatskarte
Bei Verlust einer Chipkarte kann das jeweilige Schulsekretariat über den Webdienst eine „vorläufige Schülermonatskarte“ ausdrucken und eine Ersatzkarte bei der Ausgabestelle anfordern. Die Ersatzfahrkarte kostet derzeit 10,00 €/Monat.
4. Was ist beim Schulwechsel oder Umzug zu beachten?
Beim Schulwechsel oder Umzug bleibt das D-Ticket JugendBW im Besitz des Schülers. Es muss nur eine neue Berechtigung nach oben genanntem Verfahren für die neue Schule bzw. Wohnort beantragt werden.
5. Fahrpläne
Sind im Verbundfahrplan und in den Fahrplanheften der Verkehrsunternehmen nachzusehen. Siehe auch unter www.bodo.de Fahrplanauskunft.
Auskünfte erteilt unsere Verwaltung.