Schülerbeförderung

Abrechnungsverfahren („Listenverfahren“) für Schülermonatskarten eCard-Schule Stand 1. Febr. 2022

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler,

die Ausgabe und Abrechnung der Schülermonatskarten erfolgt für alle Schulen im Landkreis Ravensburg in einem so genannten Listenverfahren der Verkehrsunternehmen mit den Schulträgern und dem Landratsamt. Dabei werden die eCard-Schule direkt von der Schule ausgegeben und die Eigenanteile bzw. Fahrpreise durch die Verkehrsunternehmen monatlich abgebucht. Dadurch entfallen der Umgang mit Bargeld und auch der zeitaufwendige Kauf der Fahrkarten im Bus.
Was das Listenverfahren im Einzelnen beinhaltet, ist in den nachfolgend aufgeführten Punkten näher ausgeführt.
                    
    1.    Onlineantrag Bestellschein

Damit Sie eine eCard-Schule erhalten, müssen Sie das Bestellformular unter www.schuelermonatskarten-ravensburg.de (LAGIS SLV Portal) aufrufen. Mittels eines Assistenten werden Sie durch den Antrag geführt. Nach dem Erfassen aller Antragsdaten erhalten Sie eine Zusammenfassung welche nochmals eine Bestätigung erfordert. Die Absendung des Onlineantrags wird Ihnen auf der letzten Seite bestätigt und kann direkt heruntergeladen und abgespeichert werden.
Gleichzeitig wird der Antrag elektronisch an die Verwaltung übermittelt.
Falls es Ihnen nicht möglich ist den Antrag online zu tätigen ist die Verwaltung behilflich.
Ihr Sohn / Ihre Tochter erhält dann von der Schule die eCard-Schule rechtzeitig vor Beginn der Sommerferien ausgehändigt. Es ist grundsätzlich möglich, in einzelnen Monaten auf die Inanspruchnahme der Schülermonatskarten zu verzichten (siehe Ziffer 3).

 

    2.    Eigenanteile und SEPA-Lastschriftverfahren

Je Schüler ist der entsprechende Eigenanteil am Fahrpreis von zurzeit 39,50 €
oder 31,60 € zu entrichten.
    -    Zu den Kosten der Schülerbeförderung für erstattungsberechtigte Schüler am Bildungszentrum
St. Konrad siehe auch die Elterninformation „Kosten Schulen, Tagesheim und Kindergarten“.
    -    Unter Ziffer 6 (unten) finden Sie einen Hinweis auf die Schüler-Umweltkarte für Grundschüler aus dem Stadtgebiet Ravensburg.

Der Eigenanteil oder Fahrpreis wird von den Verkehrsunternehmen im SEPA-Lastschrift-verfahren jeweils zum 10. des laufenden Monats von Ihrem Konto eingezogen.

Kontoinhaber haben die Möglichkeit, den Einzug bei der Bank innerhalb von 8 Wochen zu widerrufen. Der bereits abgebuchte Betrag wird ihrem Konto dann wieder gutgeschrieben. Falls der Einzug von der Bank nicht ausgeführt wird (z. B. bei Kündigung des Kontos oder Angabe einer falschen Kontonummer) entsteht eine Rücklastschrift, die, sofern ein Eigenverschulden vorliegt,
dem Kontoinhaber zuzüglich Bankgebühren in Rechnung gestellt wird.


Es ist wünschenswert, dass möglichst alle Schüler, die regelmäßig öffentliche Verkehrs-mittel benutzen, beim Listenverfahren mitmachen.
Sofern Sie sich nicht dazu entschließen, steht es Ihnen frei, die Schülermonatskarte beim jeweiligen Verkehrsunternehmen zu kaufen und am Ende des Schuljahres Ihren Erstattungsantrag für kosten-erstattungsberechtigte Schüler an unsere Verwaltung zu richten. Beachten Sie aber in diesem Zusammenhang den letztmöglichen Abgabetermin (15.10. des Jahres, in dem das Schuljahr geendet hat!) und, dass sich der Erstattungsumfang ausschließlich auf die notwendigen Beförde-rungskosten beschränkt. Sie treten in diesem Fall mit den vollen Fahrkosten in Vorleistung.

Befreiung 3. Kind
Die Erklärung zur Befreiung für das 3. und jedes weitere eigenanteilspflichtige Kind muss schuljährlich von den Erziehungsberechtigten abgegeben werden. Dies kann ebenfalls unter www.schuelermonatskarten-ravensburg.de beantragt werden.

 

    3.    Rückgabe von Schülermonatskarten

Wird die Schülermonatskarte für einen Monat nicht benötigt, können Sie diese bis zum letzten Schultag des Vormonats bei unserer Verwaltung abmelden. Die Abmeldung kann der Schüler bzw. Erziehungsberechtigte per Mail areck@stiftungsschulamt.drs.de anmelden bzw. das bereitgestellte Formular in der Verwaltung nutzen oder auf der bodo Homepage (Rückgabe von Fahrberechtigungen) downloaden. Bei rechtzeitiger Rückgabe der Schülermonatskarte wird für den entsprechenden Monat kein Eigenanteil vom Konto abgebucht. Bitte beachten Sie aber, dass dieser Termin eine Ausschlussfrist darstellt.

 

    4.    Verlust der Schülermonatskarte

Bei Verlust einer Schülermonatskarte kann die Verwaltung über den Webdienst eine „vorläufige Schülermonatskarte“ ausdrucken und eine Ersatzkarte bei der Ausgabestelle anfordern. Die Ersatzfahrkarte kostet derzeit 10,00 €/Monat.

 

    5.    Was ist beim Schulwechsel oder Umzug zu beachten?

Beim Schulwechsel oder Umzug bleibt die eCard-Schule im Besitz des Schülers. Es muss nur eine neue Berechtigung nach oben genanntem Verfahren für die neue Schule bzw. Wohnort beantragt werden.

 

    6.    Schüler-Umweltkarte für Grundschüler aus Ravensburg

Für Grundschüler, die nicht kostenerstattungsberechtigt sind (unter 3 km), hat die Stadt Ravensburg über unsere Verwaltung Berechtigungsscheine zum Erwerb von Schülerumweltkarten zum verbilligten Eigenanteil von 34,50 € je Monat ausgegeben.
Diese Eigenanteile werden derzeit von uns abgebucht.

 

    7.    Fahrpläne

Sind im Verbundfahrplan und in den Fahrplanheften der Verkehrsunternehmen nachzusehen. Fahrpläne für zusätzliche Schülerkurse erhalten Sie von uns zum Schuljahresbeginn. Siehe auch unter www.bodo.de Fahrplanauskunft.

Beachten Sie bitte: Ihr Ansprechpartner für die Schülerbeförderungskostenerstattung der Schulen im Bildungszentrum St. Konrad ist unsere Verwaltung. Anträge, Verlust- oder Änderungsmitteilungen sind an die Verwaltung zu stellen (nicht an die Rektorate oder Schulsekretariate).

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Fehr
Verwaltungsleiter


Die Schülermonatskarten neu aufgenommener Schüler können bei unserer Verwaltung ab ca. 2 Wochen vor Beginn der Sommerferien bis einschließlich zweiter Freitag dieser Ferien und in der letzten Ferienwoche, montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr oder nach Vereinbarung abgeholt werden, jedoch möglichst nicht an den ersten Schultagen nach den Sommerferien. Wenn die Verkehrsunternehmen den Druck rechtzeitig schaffen, geben wir Monatskarten für neu aufgenommene Schüler bereits bei Eltern-/Schüler-Veranstaltungen vor dem neuen Schuljahr aus.

Suche