Hinweise zur Beitragsabrechnung

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,

nachfolgend geben wir Ihnen einige Hinweise zur Abrechnung von Beiträgen an unsere Schulstiftung Bildungszentrum St. Konrad Ravensburg.
Mit den Unterlagen zur Aufnahme Ihrer Kinder in den Kindergarten oder in eine Schule unseres Bildungszentrums erhielten Sie bereits eine Übersicht zu Kosten beim Schul- bzw. Kindergarten-besuch.

1. Rechnungsstellung, Bankeinzug, Zahlungen

Die Abbuchungen im SEPA-Basislastschriftverfahren erfolgen in der Regel zur Mitte eines Kalendermonats. Insbesondere am Schuljahresbeginn und –ende kann es aber erfahrungsgemäß zu zeitlichen Verschiebungen kommen. Berücksichtigen Sie dies bitte bei der Bereitstellung der erwarteten Kostenbeiträge auf Ihrem Bankkonto.
Mit der ersten Rechnung des Schuljahres im September erfolgt der Einzug des Schulgelds der Monate August und September sowie der Pauschale für den Ganztagsbereich für September, der September-Beitrag für den Kindergarten sowie in der Regel die Beiträge zur Schülerzusatzversicherung und Garderobenversicherung.
Zuwendungen des Stipendienfonds berücksichtigen wir beim Schulgeld-Einzug, soweit uns Bescheide des Bischöflichen Stiftungsschulamts vorliegen, gegebenenfalls bei der nächsten möglichen Beitragsabrechnung.
Ab der nächsten Abrechnung (Oktober) werden der September- und Oktoberbeitrag für den Hort an der Schule eingezogen.
Essensbeiträge rechnen wir in der Regel monatlich ab. In Ihrer Rechnung teilen wir Ihnen die abgerechneten Kalenderwochen (KW) für diese Beiträge mit.
Für die Schüler der Kursstufe 1 und 2  werden diese Beiträge jeweils nach Ausgabe der Essenmarken berechnet.
Nach Möglichkeit stellen wir Ihnen die Rechnungen über Ihr ältestes Kind am Bildungszentrum
St. Konrad zu, um Portokosten zu sparen.
Rechnungen ohne Abbuchungsvermerk sind sofort zur Zahlung fällig.
 

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