Schulgeldordnung des Bildungszentrums St. Konrad

1. Die nach dem Schulvertrag für den Besuch des Bildungszentrums St. Konrad zu entrichtenden monatlichen Schulgelder sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

Grundschule

Schulgeldregelung

Schulgeld

Zu entrichtendes Schulgeld

1. Kind

50,00 €

50,00 €

2. Kind

0,00 €

0,00 €

3. Kind

0,00 €

0,00 €

4. Kind

0,00 €

0,00 €

alle weiteren Kinder

0,00 €

0,00 €

 

Werkrealschule

Schulgeldregelung

Schulgeld

Zu entrichtendes Schulgeld

1. Kind

50,00 €

50,00 €

2. Kind

0,00 €

0,00 €

3. Kind

0,00 €

0,00 €

4. Kind

0,00 €

0,00 €

alle weiteren Kinder

0,00 €

0,00 €

 

Realschule

Schulgeldregelung

Schulgeld

Reduzierung um den Ausgleichsanspruch in Höhe von 40 €

Zu entrichtendes Schulgeld

1. Kind

90,00 €

40,00 €

50,00 €

2. Kind

40,00 €

40,00 €

0,00 €

3. Kind

40,00 €

40,00 €

0,00 €

4. Kind

40,00 €

40,00 €

0,00 €

alle weiteren Kinder

40,00 €

40,00 €

0,00 €

 

Gymnasium

Schulgeldregelung

Schulgeld

Reduzierung um den Ausgleichsanspruch in Höhe von 72 €

Zu entrichtendes Schulgeld

1. Kind

122,00 €

72,00 €

50,00 €

2. Kind

72,00 €

72,00 €

0,00 €

3. Kind

72,00 €

72,00 €

0,00 €

4. Kind

72,00 €

72,00 €

0,00 €

alle weiteren Kinder

72,00 €

72,00 €

0,00 €

Eltern können auf Antrag beim Träger ein einkommensabhängiges Schulgeld (Schulgeld und sonstige verpflichtende Elternbeiträge) von 5% des Haushaltsnettoeinkommens pro Kind entrichten.

2. Die Stiftung Katholische Freie Schule der Diözese Rottenburg-Stuttgart bietet einen Stipendienfonds, mit diesem soll sichergestellt werden, dass der Besuch einer Katholischen Schule in der Diözese Rottenburg-Stuttgart nicht an den finanziellen Möglichkeiten der Eltern scheitert. Der Stipendienfonds soll Familien in finanziellen bzw. sozialen Härtefällen helfen. Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage https://www.schulstiftung.de/service/antraege-und-formulare unter dem Stichwort „Stipendienfonds“.

Ermäßigungsanträge sind nach den Regelungen des Stipendienfonds schriftlich mit Vorlage der entsprechenden Unterlagen zu stellen. Die Schulleitung steht für Rückfragen und Hilfestellungen zur Verfügung. Alle Anträge werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

3. Daneben werden sonstige Elternbeiträge erhoben. Hierbei wird zwischen verpflichtenden Beiträgen und Sonderleistungen, die freiwillig sind, unterschieden.

Grundschule

Sonstige verpflichtende Elternbeiträge

Profilbildung pro Monat

Betreuung pro Monat bei 11 Monaten

Essen pro Tag bei Nachmittagsunterricht*

1. Kind

10,00 €

16,00 €

5,50 €

2. Kind

0,00 €

16,00 €

5,50 €

3. Kind

0,00 €

16,00 €

5,50 €

4. Kind

0,00 €

16,00 €

5,50 €

alle weiteren Kinder

0,00 €

16,00 €

5,50 €

* Ausnahme im näheren Einzugsbereich des Bildungszentrums nach Absprache

Der Jahresbeitrag in Höhe von 92,00 € an den Förderverein ist bei Besuch der Schule verpflichtend pro Familie. Ausgenommen hiervon sind Familien, die ein einkommensabhängiges Schulgeld (siehe (1)) von 5% des Haushaltsnettoeinkommens pro Kind entrichten.

Grundschule

Sonstige angebotene Leistungen (freiwillig)

Verlängerte verlässliche Grundschule pro Wochentag und Monat für 11 Monate

Hortbeitrag pro Monat und Wochentag  für 11 Monate

Essen pro Tag

1. Kind

30,00 €

60,00 €

5,50 €

2. Kind

30,00 €

60,00 €

5,50 €

3. Kind

30,00 €

60,00 €

5,50 €

4. Kind

30,00 €

60,00 €

5,50 €

alle weiteren Kinder

30,00 €

60,00 €

5,50 €

 

Werkrealschule/Realschule/Gymnasium von der 5. bis 7. Klasse

Sonstige verpflichtende Elternbeiträge

Profilbildung pro Monat

Betreuung pro Monat bei 11 Monaten

Essen pro Tag bei Nachmittagsunterricht*

1. Kind

10,00 €

16,00 €

5,50 €

2. Kind

0,00 €

16,00 €

5,50 €

3. Kind

0,00 €

16,00 €

5,50 €

4. Kind

0,00 €

16,00 €

5,50 €

alle weiteren Kinder

0,00 €

16,00 €

5,50 €

 

Werkrealschule/Realschule/Gymnasium ab Klasse 8

Sonstige verpflichtende Elternbeiträge

Profilbildung pro Monat

Betreuung pro Monat bei 11 Monaten

Essen pro Tag bei Nachmittagsunterricht*

1. Kind

10,00 €

11,00 €

5,50 €

2. Kind

0,00 €

11,00 €

5,50 €

3. Kind

0,00 €

11,00 €

5,50 €

4. Kind

0,00 €

11,00 €

5,50 €

alle weiteren Kinder

0,00 €

11,00 €

5,50 €

* Ausnahme im näheren Einzugsbereich des Bildungszentrums nach Absprache

Der Jahresbeitrag in Höhe von 92,00 € an den Förderverein ist bei Besuch der Schule verpflichtend pro Familie.

Werkrealschule/Realschule/Gymnasium

Sonstige angebotene Leistungen (freiwillig)

Essen pro Tag

1. Kind

5,50 €

2. Kind

5,50 €

3. Kind

5,50 €

4. Kind

5,50 €

alle weiteren Kinder

5,50 €

Diese Schulgeldordnung tritt am 01.08.2023 in Kraft.

 

Ravensburg, 04. Juli 2023

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