Schulkosten – Stand 01. August 2022

  1. Mitgliedschaft im Förderverein Bildungszentrum St. Konrad Ravensburg e. V.
    - Ordentliche Mitglieder sind Elternteile bzw. Personensorgeberechtigte, deren Kinder in eine Einrichtung des Bildungszentrums St. Konrad aufgenommen werden. Der Jahresbeitrag beträgt 92,00 €.
    - Fördernde Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die bereit sind, die Ziele und Satzungszwecke des Vereins zu fördern. Der Jahresbeitrag beträgt mindestens 25,00 € pro Mitglied.

  2. Schulgeld
    Das Schulgeld als Beteiligung der Eltern an den Schulkosten beträgt inkl. Anteil Profilbildung 60,00 € pro Monat (siehe auch Schulgeldordnung).
    Das Schulgeld wird pro Kalendermonat (August bis Juli) und Familie erhoben, unabhängig davon, wie viele Kinder einer Familie die Schule besuchen. In Härtefällen besteht die Möglichkeit, das Schulgeld ganz oder teilweise über einen Stipendienfonds zu finanzieren.
    Das Schulgeld ist nach dem derzeit geltenden Einkommensteuerrecht teilweise abzugsfähig.Besuchen Kinder derselben Familie Katholische Schulen in unterschiedlicher Trägerschaft, so ermäßigt sich das an den einzelnen Schulen zu zahlende Schulgeld um 50 % des üblichen Betrags, unabhängig von der Schulgeldregelung der anderen Schule(n).
    Um eine solche Ermäßigung zu erhalten, müssen die Eltern jeweils eine Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass weitere Kinder aus der Familie eine andere Katholische Schule besuchen.
     
  3. Ergänzend zur gesetzlichen Unfallversicherung ist für die Schüler am Bildungszentrum St. Konrad die Schülerzusatzversicherung (Unfall-/Sachschaden-/Haftpflichtversicherung) und Garderobenversicherung mit einem Gesamtbeitrag von derzeit 1,50 € pro Schuljahr verpflichtend.
     
  4. Essensbeitrag und Pauschale im Ganztagesbereich
    Für Schülerinnen und Schüler, die das gesamte Schuljahr an den Tagen mit Nachmittagsunterricht zum Mittagessen angemeldet sind, wird ein Beitrag von 5,20 € pro Essenstag erhoben. Für die Angebote des Ganztagsbereiches der Klassen 1 – 7 wird pro Monat (11 Monate/Jahr) eine Pauschale von 16,00 € und
    für die Klassen 8 – 12 eine Pauschale von 11 € abgerechnet.
    Im Kindergarten beträgt der Essensbeitrag derzeit 4,70 € / Essen.

  5. Hort an der Schule und Ganztagesgruppe
    Tagespauschale pro Monat. Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist die Übernahme ganz oder teilweise durch das Jugendamt oder andere Träger der Sozialhilfe möglich.
    Auskunft erteilt die Leitung des Ganztagsbereichs.

  6. Kindergartenbeiträge
    Die Elternbeiträge im Kindergarten richten sich nach den jeweils geltenden Landesempfehlungen und kommunalen Kindergartenverträgen.

  7. Kosten der Schülerbeförderung ab 01.01.2022
    Der Landkreis Ravensburg erstattet nach seiner derzeit geltenden Satzung notwendige Schülerbeförderungskosten für Schüler an unseren Schulen ab einer Mindestentfernung von 3 km.

    Die Eigenanteile je Beförderungsmonat betragen grundsätzlich:
    - für Schüler der Klassen 1 – 4, deren „eCard Schule“ zum Bildungszentrum St. Konrad mehr kostet als zur nächstgelegenen öffentlichen Grundschule,    39,50 €
    - für Schüler der Klassen 5 – 10, deren „eCard Schule“ zum Bildungszentrum St. Konrad nicht mehr kostet als zur nächstgelegenen öffentlichen Schule derselben Schulart,    31,60 €
    - für Schüler der gymnasialen Oberstufe   39,50 €.

    Eigenanteile und Fahrpreise sind ab der genannten Mindestentfernung für 2 Kinder einer Familie zu tragen. Eine Befreiung für das 3. Kind sowie gegebenenfalls für weitere Kinder ist auf Antrag möglich.

    Grundschüler aus dem Stadtgebiet Ravensburg mit einem kürzeren Schulweg bezahlen für die Schülermonatskarte einen Eigenanteil von    34,50 €.

Auskünfte erteilt unsere Verwaltung.

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